"Auskunftsersuchen" Art. 15 DS-GVO [ID 1635]
Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben Betroffene gem. Art. 15 DSGVO das Recht, eine Auskunft darüber zu verlangen, u. a. ob und ggf. welche personenbezogenen Daten zu ihrer Person verarbeitet werden.
Der Anspruch richtet sich an den im datenschutzrechtlichen Sinne für die Verarbeitung Verantwortlichen. Bezüglich des Schulportals Hessen besteht eine gemeinsame Datenverantwortung im Sinne von Art. 26 DSGVO zwischen Ihnen als Schule und dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen andererseits.
Sofern also ein Auskunftsersuchen an Sie herangetragen wird, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Verifizieren Sie die Identität der anfragenden Person und stellen Sie fest, ob sie zu der Anfrage berechtigt ist, bspw. ob Eltern eine Anfrage für ihr minderjähriges Kind stellen.
- Informieren Sie über Ihre Schulleitung das Schulportal Hessen durch eine Meldung an schulportal@kultus.hessen.de.
- Das Schulportal Hessen wird dann die erforderlichen Daten zusammenstellen, die dort zu der anfragenden Person verarbeitet werden.
- Anschließend werden diese Daten dann Ihnen zwecks Weiterleitung an die betroffene Person wieder zur Verfügung gestellt und ggf. Ihrerseits durch die bei Ihnen – und sofern angefragt – verarbeiteten weiteren Daten ergänzt.
Bitte beachten Sie: die Frist zur Erteilung einer Auskunft gem. Art. 15 DSGVO muss gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sofern Sie daher ein Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO erreicht, ist unverzügliches Handeln geboten!